„Sollte die AfD als stärkste Partei aus der Wahl in Thüringen hervorgehen und in die Regierung eintreten, hätten wir eine wirkliche Verfassungskrise, weil wir dann ganz grundsätzlich klären müssten, wie der Bund sich zu einem Land verhält, das nicht der freiheitlich demokratischen Grundordnung entspricht“, sagte er der „Welt am Sonntag“. Bisher gäbe es dafür keine passenden Instrumente.
Derzeit ist die AfD laut Umfragen die stärkste Partei in Thüringen. Möllers, der die Bundesregierung maßgeblich bei der Abfassung des neuen Wahlrechts beriet, weist die Kritik an der Wahlrechtsreform als solches zurück. „Die Lösung, die jetzt gefunden worden ist, um die Zahl der Abgeordneten zu reduzieren, ist gut. Ich habe auch noch keine Einwände gehört, die über Gemotze hinausgehen.“
Allerdings hält er die Abschaffung der Grundmandatsklausel für problematisch. „Wenn man eine Wahlrechtsreform nicht im Konsens verabschiedet, was nicht an der Koalition lag, dann muss man sie zumindest so gestalten, dass sie im Ergebnis politisch neutral ausfällt. Das hat nichts mit Verfassungsrecht, sondern mit politischer Klugheit zu tun.“ Möllers hält es für „juristisch schlüssiger, eine Vier-Prozent-Hürde einzuführen als die Grundmandatsklausel wieder einzuführen“.
Die Grundmandatsklausel habe nie wirklich ins System gepasst. „Mit einer Vier-Prozent-Hürde könnte man einige Bedenken der kleineren Parteien, vor allem der CSU, zerstreuen“, so Möllers.