Damit könnten auch nach 2035 mit synthetischem Kraftstoff angetriebene Neuwagen mit Verbrennungsmotor zugelassen werden, berichtet die FAZ und beruft sich auf einen Brief des Verkehrsministeriums an EU-Kommissionsvize Frans Timmermans. Bedingung ist laut Wissing, dass die Kommission nicht nur eine Absichtserklärung abgibt, sondern konkrete Vorschläge präsentiert – und es schnell geht.
Man müsse bei der Lösungssuche vorankommen, heißt es. Der Brief, der an den Kabinettschef von Timmermans adressiert ist, listet eine Reihe von Optionen auf. Die bevorzugte Variante ist dabei, dass die Europäische Kommission einen sogenannten delegierten Rechtsakt erlässt, der den Weg für den Verbrennungsmotor frei machen würde. Dadurch müsste das vom EU-Parlament schon beschlossene Gesetz zu den CO2-Flottengrenzwerten für Autos nicht geändert werden. Ein solcher delegierter Rechtsakt kann zudem innerhalb kurzer Zeit erarbeitet werden. Die Abstimmungsregeln wären dabei anders als bei klassischen EU-Gesetzen, denn der Rechtsakt könnte nur aufgehalten werden, wenn sich eine qualifizierte Mehrheit der Staaten oder eine absolute Mehrheit des Europaparlaments dagegen ausspricht. Qualifiziert ist eine Staatenmehrheit dann, wenn sich mindestens 55 Prozent oder 15 von 27 Mitgliedern hinter einem Vorschlag versammeln, die gleichzeitig mindestens 65 Prozent der EU-Bürger repräsentieren. Im Ministerrat gibt es eine solche qualifizierte Mehrheit nicht. Im Europaparlament ist eine Blockade unsicher, weil auch die Abstimmung zum Verbrenner-Aus dort knapp ausfiel. Es gibt aber auch eine Reihe von Problemen bei dem Ansatz. So braucht die Kommission für einen delegierten Rechtsakt eine belastbare rechtliche Basis im Gesetzestext zu den CO2-Grenzwerten für Autos.