Die Entscheidung für oder gegen ein solches Verbot sei Ländersache, sagte eine Sprecherin der „Rheinischen Post“ (Dienstag). „Ob und wo E-Tretroller, die ortsunabhängig zur Vermietung angeboten werden, im öffentlichen Raum abgestellt werden dürfen, liegt in der alleinigen Kompetenz der Bundesländer.“
Die zuständigen Behörden der Bundesländer seien berechtigt, Vermietern das Anbieten von Sharing-Elektrokleinstfahrzeugen nur unter bestimmten Maßgaben zu erlauben. Dies könnten zum Beispiel ausgewiesene Abstellflächen sein. „Die jeweilige Situation könne von den zuständigen Stellen vor Ort am besten bewertet werden“, so das Bundesverkehrsministerium. Die Mehrheit der Pariser hatten sich in einer Bürgerbefragung für ein Verbot von Leihrollen in der Stadt ausgesprochen. Swantje Michaelsen, Verkehrsexpertin der Grünen, sagte, dass die Abstimmung in Paris verdeutlicht habe, dass ein neuer Umgang mit E-Leihrollern gefunden werden müsse. „Die Rolleranbieter brauchen klare Regeln, nach denen sie ein Verleihangebot organisieren müssen“, sagte sie der Zeitung. Hier seien vor allem die Kommunen gefordert, zum Beispiel entsprechende Abstellflächen für die Roller auszuweisen. „Diese dürfen – im Gegensatz zur aktuellen Situation – nicht zulasten von Aufenthaltsflächen oder der Flächen für den Fuß- und Radverkehr gehen“, so Michaelsen.
Insgesamt gebe es genug Platz in den deutschen Städten, er müsse aber auch entsprechend verteilt werden. „Wir wissen: Stationsbasiertes Abstellen und ausreichend Abstellflächen können die Probleme lindern“, so die Grünen-Politikerin. Das zeige unter anderem auch das sehr gut funktionierende Leihsystem für Fahrräder in Paris.