Es seien durch die Versorger vermehrt Anträge auf Fristverlängerung für die notwendigen Erstattungsanträge gestellt worden, sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums am Montag der dts Nachrichtenagentur. Das Ministerium sah sich deswegen veranlasst, die Frist für die Antragstellung grundsätzlich für alle betroffenen Unternehmen zu verlängern.
„Um den Versorgern ausreichend Zeit für die Erstattungsanträge zu geben, verlängert PwC als Beauftragter des Bundes in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Antragsfrist für alle Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen für das erste Quartal 2023 einmalig pauschal um einen Monat, das heißt bis zum 31. März 2023“, hieß es. Die Versorger können eigentlich bereits seit 9. Januar entsprechende Erstattungsanträge stellen. Wie viele Unternehmen Probleme mit der Fristeinhaltung haben, weiß das Ministerium nicht: „Da die Frist noch bis Ende Februar läuft, haben wir noch keine Übersicht über die Anzahl der Anträge, die bis zum Fristende gestellt werden würden“, sagte die Sprecherin der dts Nachrichtenagentur. Für die Verbraucher soll das alles keine Auswirkungen haben: Sie müssen für einen Großteil der Wärmeenergie nur bestimmte Maximalbeträge zahlen, was darüber hinausgeht können sich die Versorger direkt vom Bund erstatten lassen.
So verbilligt die Gaspreisbremse den Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde, bei Fernwärme sind es 9,5 Cent. Allerdings waren die Großhandelspreise im Gasmarkt zuletzt schon so deutlich gesunken, dass die Preisbremse theoretisch bald wieder überflüssig werden könnte – wenn die günstigeren Konditionen überall an die Verbraucher weitergegeben werden.