Verteidigungsministerium rechtfertigt Cannabis-Verbot in Kasernen

Das Bundesverteidigungsministerium hat das geplante Verbot von Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis in militärischen Bereichen der Bundeswehr als "angemessen und zwingend notwendig" bezeichnet.

„Soldaten, die während des Dienstes unter dem Einfluss berauschender Substanzen stehen, bieten aufgrund der Gefahr psychischer und motorischer Ausfallerscheinungen keine Gewähr dafür, ihren Dienst pflichtgemäß, also unter anderem unter Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften, zu versehen“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums auf Nachfrage der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben). Vorgesetzte könnten zudem gegenüber Soldaten der Bundeswehr „aufgrund des Soldatengesetzes aus dienstlichen Gründen in die Freizeit hineinwirkende Beschränkungen zum Cannabiskonsum anordnen“.

Entsprechende Befugnisse würden auch für den Genuss alkoholhaltiger Getränke und anderer berauschender Substanzen gelten, so das Verteidigungsministerium. Ziel solcher Beschränkungen sei es sicherzustellen, dass Soldaten bei Verrichtung ihres Dienstes „nicht unter dem berauschenden Einfluss von Cannabis stehen“. Der Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis, der vom Bundeskabinett beschlossen wurde, sieht ein Verbot von Cannabis in militärischen Einrichtungen wie etwa Kasernen vor. In der Bundeswehr gebe es „eine Vielzahl gefährlicher Anlagen und beruflicher Tätigkeiten, zum Beispiel im Zusammenhang mit Munition, Kriegswaffen, Gefechtsfahrzeugen und gefährlichen Maschinen“, heißt es etwa in dem Entwurf. Aus der SPD-Fraktion kam Zustimmung zu den Beschränkungen des Cannabis-Konsums mit Blick auf Sicherheitsbehörden wie Militär und Polizei. „Eine Legalisierung von Cannabis muss zwingend mit klaren Regeln für die Beschäftigten von Sicherheitsbehörden einhergehen“, sagte der Innenexperte der SPD, Sebastian Fiedler, den Funke-Zeitungen. Das gelte genauso für Soldaten und Mitarbeiter im Bereich der kritischen Infrastruktur: „In den sicherheitsrelevanten Bereichen dürften wir keine Risiken eingehen und müssen daher hier klare Grenzen ziehen.“ Zugleich übte Fiedler scharfe Kritik am Vorgehen der Bundesregierung bei der Legalisierung von Cannabis. „Es liegt ein Gesetz vor, dessen Auswirkungen und Gefahren wir in vielen Bereichen nicht genau genug kennen. Deshalb hat es aus meiner Sicht nur Sinn, zuerst Modellprojekte einer Legalisierung von Cannabis in einzelnen Städten zu testen und zu evaluieren. Und dann ein Gesetz zu schreiben“, sagte Fiedler. Kritik an dem Gesetz kommt auch von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). „Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf ist in vielerlei Hinsicht unausgegoren“, sagte der Bundesvorsitzende der GdP, Jochen Kopelke, den Funke-Zeitungen. „Neben vielen andere berechtigten Kritikpunkten wie Belastung, Kontrollen und Verkehrssicherheit wird nirgendwo ein Zusammenhang zwischen individuellem Cannabis-Konsum und polizeilicher Aufgabenerfüllung deutlich.“ Die GdP fordere, dass nun die Abgeordneten im Bundestag „dem Gesetz Praxistauglichkeit“ verleihen sollten.




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