Experten sehen keinerlei völkerrechtliche Grundlage für einen russischen „Schutz“ der abtrünnigen Provinz Transnistrien. „Transnistrien ist Teil der Republik Moldau. Punkt. Das ist völkerrechtlich völlig klar“, sagte der Heidelberger Völkerrechtler Matthias Hartwig der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe).
„Russland vertritt den Standpunkt, das Recht zu haben, die russischsprachige Bevölkerung zu schützen, wenn sie in Gefahr gerät. Das aber ist völkerrechtlich durch nichts abgesichert“, erläuterte der Professor am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht.
Der Berliner Völkerrechtler Helmut Aust konstatierte zudem, es gebe „keine Befugnis der selbst ernannten Machthaber in Transnistrien, um Schutz durch Russland nachzusuchen. Eine solche Einladungsbefugnis steht nur der Regierung der Republik Moldau zu.“
Separatisten in Transnistrien hatten zuletzt Russland um „Schutz“ vor Moldaus Regierung gebeten. Das weckt Erinnerungen an Moskaus völkerrechtswidriges Vorgehen in der Ukraine. Auch dort hatte man versucht, mit einem Schutzersuchen von Separatisten im Donbass den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg zu rechtfertigen.