„Selbstverpflichtungen sind selten eine Lösung, Verbraucherschutz braucht klare gesetzliche Regeln, um wirksam zu sein“, sagte Ramona Pop, Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, der „Welt am Sonntag“. Man werde sich nun genau ansehen, wie der geplante Verhaltenskodex der Telekommunikationsanbieter an den Haustüren umgesetzt werde.
Pop zeigte sich skeptisch, denn Verbraucher „werden in unpassenden Augenblicken im privaten Raum überrumpelt und es wird ihnen keine Zeit gelassen, Preise zu vergleichen und zu überlegen“. Branchenschätzungen zufolge werden drei von vier Verträgen für einen schnellen Glasfaseranschluss direkt an der Haustür abgeschlossen. Die Anbieter beauftragen dafür Subunternehmen, die von Haustür zu Haustür ziehen, um Verträge abzuschließen. Diese Unternehmen werden nach der Zahl der abgeschlossenen Verträge bezahlt. Viel zu häufig gingen mit Haustürgeschäften aggressive und unseriöse Praktiken einher, die in Vertragsfallen mündeten, sagte die Verbraucherschützerin. „Es ist Aufgabe der Politik, die Menschen besser vor derartigen Überraschungen zu schützen.“ Haustürgeschäfte sollten nur dann erlaubt sein, wenn Verbraucher vorab eingewilligt haben. „Die Widerrufsfrist muss von 14 auf 30 Tage verlängert werden, damit etwa auch Angehörige von älteren Betroffenen Zeit haben, die überraschend geschlossenen Verträge zu prüfen“, forderte Pop.