Wahllokale in Berlin geschlossen – Panne in Pankow

Bei der Teilwiederholung der Bundestagswahl 2021 in 455 von 2.256 Berliner Wahlbezirken sind die Wahllokale geschlossen.

Bei der Teilwiederholung der Bundestagswahl 2021 in 455 von 2.256 Berliner Wahlbezirken sind die Wahllokale geschlossen. Prognosen oder Hochrechnungen soll es am Sonntag nicht geben. Bundeswahlleiterin Ruth Brand wird das vorläufige Wahlergebnis voraussichtlich am frühen Montagmorgen bekannt geben.

Die Auswirkungen der Wahl dürften dem Vernehmen nach nicht allzu groß sein: An der Zusammensetzung des Parlaments wird sich eher nichts ändern, einige Abgeordnete werden aber wohl dennoch um ihre Mandate zittern.

Der Wahltag selbst verlief vergleichsweise ruhig, auch wenn es vereinzelt zu Pannen kam. So konnte etwa in einem Wahllokal in Pankow erst mit circa einer Stunde Verspätung gewählt werden, da die Wahlhelfer zunächst keinen Zugang zum Raum mit den Wahlunterlagen hatten. Auch in einem Wahllokal in Kreuzberg ging es wegen des Unfalls eines Wahlvorstands später los. In einem weiteren Wahllokal in Pankow musste zudem ein Wahlvorstand ausgewechselt werden.

Die Wahlbeteiligung dürfte niedriger als bei der Hauptwahl ausfallen: Bis zum Mittag lag sie bezogen auf die derzeit Wahlberechtigten der Wiederholungswahl nur bei 18,3 Prozent. Die berlinweite Wahlbeteiligung zur Hauptwahl hatte für das Wiederholungswahlgebiet zur gleichen Zeit bei 26,8 Prozent der Wahlberechtigten gelegen.

Hintergrund der Teilwiederholung sind die schweren Pannen beim regulären Wahltermin. Der Urnengang hatte damals parallel zur Abgeordnetenhauswahl sowie zum Berlin-Marathon stattgefunden – es kam zu langen Schlangen und Wartezeiten, auch wegen der Ausgabe falscher Stimmzettel.

Das Bundesverfassungsgericht stellte später Wahlfehler fest – sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Durchführung. Demnach wurde die Ausstattung der Wahlräume mit Wahlkabinen und Stimmzetteln nicht in einem Umfang veranlasst, der einen möglichst reibungslosen Wahlablauf ohne überlange Wartezeiten ermöglicht hätte.

Zudem wurden Wahlberechtigten teilweise Stimmzettel anderer Wahlkreise ausgehändigt. Die zeitweilige völlige Schließung von Wahllokalen stellte ebenfalls ein Problem dar. Die Wahlfehler waren laut Verfassungsgericht weitgehend „mandatsrelevant“.




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