Man empfehle, „elektronische Abstimmungen einzuführen, soweit dies die Arbeit des Parlamentes nicht beeinträchtigt, die Natur des Deutschen Bundestages als Arbeitsparlament nicht untergräbt und eine Verbesserung der Arbeitsabläufe bringt“, heißt es in dem Abschlussbericht der Kommission, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Freitagausgaben berichten. Die Abstimmungen sollten allerdings auch in elektronischer Form „weiterhin ausschließlich im Plenarsaal stattfinden“.
In der Debatte innerhalb der Kommission sei darauf verwiesen worden, dass das Grundgesetz davon ausgehe, „dass die Entscheidungsfindung der Abgeordneten des Bundestages grundsätzlich in körperlicher Präsenz erfolge“. Zur „Aura“ des Bundestags gehöre es, dass die „Abgeordneten zusammenfänden, miteinander kommunizierten und politische Auseinandersetzungen austrügen“, so das Papier. Der Abschlussbericht der Wahlrechtskommission soll am Freitag an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) übergeben werden.