Durch die Wahlrechtsreform und den dadurch verkleinerten Bundestag wird der Bund zukünftig etwa 125 Millionen Euro einsparen. Das zeigen Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln, über die das Wirtschaftsmagazin „Capital“ berichtet.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am Dienstag die von der Ampel-Regierung beschlossene Wahlrechtsreform. Damit werden nach der Bundestagswahl 2025 nur noch maximal 630 Abgeordnete im Bundestag sitzen, 106 weniger als derzeit.
„Die mit Abstand größten Einsparungen kommen aus den Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern der Abgeordneten mit rund 45 Millionen Euro“, sagte Björn Kauder, Ökonom für Finanz- und Steuerpolitik am IW. „Bei den Diäten der Abgeordneten selbst sind es `nur` etwa 13 Millionen Euro Einsparung. Bei den Geldleistungen an die Fraktionen ließen sich außerdem bis zu 20 Millionen Euro sparen.“
In die 125 Millionen Euro sind neben Personaleinsparungen auch geringere Kostenaufwendungen einberechnet, etwa für Reisen und Büroausstattung. Bei Gebäuden und deren Bewirtschaftung lässt sich dem IW zufolge kaum sparen, weil Räumlichkeiten nur zum Teil abgestoßen werden können. Bei vielen kleineren Positionen seien gar keine Einsparungen zu erwarten, zum Beispiel beim Besucherdienst oder bei der Förderung bestimmter Institute.
Für die Berechnung setzte der IW-Experte die aktuelle Größe des Bundestags zur zukünftigen ins Verhältnis und schätzte bei jeder der 63 Kostenpositionen im Haushalt des Bundestags, ob sie sich reduziert oder nicht. Der Bundestag selbst wollte auf Nachfrage von Capital noch keine Berechnungen anstellen und verwies darauf, dass die Höhe des Budgets für den Bundestag erst nach der nächsten Wahl 2025 festgelegt werde.