Grund dafür ist eine von der Bundesregierung geplante Verordnung, mit der EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt wird. „Wir sehen mit der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung erhebliche Mehraufwendungen in einem hohen dreistelligen Millionenbereich auf uns und die Verbraucher zukommen“, sagte Karsten Specht, Vizepräsident des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Mittwochausgabe).
Mit der Verordnung in jetziger Form würden „behördliche Aufgaben auf die Wasserversorger verschoben“. Die Pläne seien „zu teuer, zu vage und zu bürokratisch“. Die EU-Trinkwasserrichtlinie fordert die verpflichtende Einführung eines risikobasierten Ansatzes von der Quelle bis zum Wasserhahn. Die Ampel-Koalition setzt dies für die Einzugsgebiete der Trinkwassergewinnung über eine entsprechende neue Verordnung um, ist damit allerdings in Verzug. Die EU-Kommission hat deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Für die Versorger bedeutet der Verordnungsentwurf zusätzliche Kontroll- und Berichtspflichten. „Widersprüchliche Anforderungen und faktisch nicht durchführbare Aufgaben bereiten uns große Sorgen“, sagte VKU-Vizepräsident Specht. „Es braucht deutliche Nachbesserungen. Die kommunalen Wasserversorger lehnen den vorliegenden Verordnungsentwurf weitestgehend ab.“ Der VKU vertritt mehr als 1.500 kommunalwirtschaftliche Unternehmen unter anderem in den Bereichen Energie, Wasser und Abwasser. Die Mitglieder des VKU versorgen rund 90 Prozent aller Einwohner Deutschlands mit Trinkwasser.