Weg frei für Härtefallfonds für Öl- und Pelletheizungen

Mit einer Einigung auf eine Verwaltungsvereinbarung haben Bund und Länder den Weg für den Start des Härtefallfonds für Privathaushalte, die mit Öl, Pellets und anderen nicht leitungsgebundenen Brennstoffen heizen, freigemacht.

Die Vereinbarung zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und den Ländern, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochsausgaben) berichten, sieht vor, dass Privathaushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks heizen, Unterstützung beantragen können. Programmstart ist laut einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums an den Haushaltsausschuss des Bundestags April 2023.

Verbraucher können rückwirkend ihre Rechnungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 einreichen, wenn es mindestens eine Verdopplung der Kosten für Pellets, Öl und Co. im Vergleich zu den Referenzpreisen von 2021 gab. Haushalten können bis zu 80 Prozent dieser Mehrkosten, maximal aber 2.000 Euro erstattet werden, so der Beschluss zwischen Bund und Ländern. Insgesamt stellt der Bund für den Härtefallfonds 1,8 Milliarden Euro aus den 200 Milliarden Euro für Energiepreishilfen im Wirtschaftsstabilisierungsfonds bereit. „Gerade Menschen auf dem Land und in kleineren Städte profitieren von den 1,8 Milliarden Euro Hilfen“, sagte Matthias Miersch, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion. „Nachdem sich Bund und Länder nun in einer gemeinsamen Vereinbarung auf die Auszahlungsmodalitäten verständigt haben, sind jetzt die Bundesländer am Zug.“ Diese müssten dafür Sorge tragen, dass Bürger „schnellstmöglich ihre Anträge einreichen und die Unterstützung erhalten können“.




Das könnte Ihnen auch gefallen:

Werbung

Nach oben scrollen