Entsprechende Daten gebe es nicht und werde es auch weiterhin nicht geben, weil die Asylgründe statistisch nicht erfasst würden, sagte ein Regierungssprecher am Mittwoch in Berlin. „Das heißt, aus den Statistiken des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gehen die genauen Gründe nicht hervor.“
Im Regelfall wird sogenannter „internationaler Schutz“ gewährt, bei Russen, die sich dem Krieg entziehen und sich gegen den russischen Angriffskrieg stellen. „Selbstverständlich gibt es davon Ausnahmen, beispielsweise bei Soldaten, die schon an Kriegsverbrechen beteiligt waren, die sich an diesem schon beteiligt haben oder ansonsten mit dem russischen Regime verbunden sind“, sagte der Sprecher weiter. Mit Blick auf Kriegsdienstverweigerer aus der Ukraine äußerte sich die Bundesregierung zurückhaltend: Auf die Frage, ob man männliche Wehrpflichtige, die sich unter den Flüchtlingen aus der Ukraine in Deutschland befinden, zurückschicken werde, hieß es, dass es dazu keine offizielle Anfrage der ukrainischen Regierung gebe. „Wir können nur darauf hinweisen, dass ja alle Geflüchteten, die vor dem russischen Angriffskrieg aus der Ukraine geflohen sind, einen einheitlichen europarechtlichen Schutzstatus haben, auf den sich alle EU-Staaten verständigt haben“, so ein Sprecher. „Insofern wäre das dann auch eine Frage, die vor diesem Hintergrund zu prüfen wäre.“