Weitere Bundesländer gegen baldig Abschaffung der Maskenpflicht

Die meisten Bundesländer wollen die Maskenpflicht im Nah- und Regionalverkehr nicht sofort abschaffen, einige kündigen aber vage möglichen Änderungen für das kommende Jahr an.

Das ist das Ergebnis einer Anfrage der „Bild“ (Mittwochausgabe) an 13 Landesregierungen. Zuvor hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gefordert, die letzten noch bestehenden Corona-Maßnahmen zu beenden.

Hintergrund dafür ist, dass Charité-Virologe Christian Drosten davon ausgeht, dass das Ende der Corona-Pandemie erreicht ist. Auf die Frage: „Werden Sie die Maskenpflicht im ÖPNV in Ihrem Bundesland jetzt unverzüglich abschaffen?“ antwortete keines der befragten Bundesländer mit „ja“. Mecklenburg-Vorpommern verneinte die gestellte Frage. Die Sächsischen Staatsregierung teilte hingegen mit, sie fühle sich „durch die aktuellen Aussagen von Christian Drosten in unserer Auffassung bestätigt, dass wir auf dem Weg zur Endemie sind.“

Die Staatsregierung wolle „nach den Feiertagen Anfang Januar in Sachsen die aktuelle Lage neu beraten und bewerten“. Ein Sprecher der Thüringischen Landesregierung sagte: „Wenn es in den nächsten Wochen nicht zu einer Verschlechterung der Lage durch ein deutlich ansteigendes Infektionsgeschehen oder eine gefährlichere Virusvariante kommt, soll die Maskenpflicht im ÖPNV in Thüringen spätestens im März aufgehoben werden.“ Hamburg lehnt eine Abschaffung der Maskenpflicht weiter ab. Ein Sprecher erklärte, der Senat halte es noch nicht für geboten, „die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr aufzuheben, weil es noch viele Corona-Infektionen gibt und zahlreiche weitere Infektionserkrankungen hinzukommen“.

Auch Baden-Württemberg will nicht vor Ablauf der Landesverordnung am 31. Januar 2023 über eine Änderung der Masken-Pflicht entscheiden. In Brandenburg soll dies nach Auslaufen der entsprechenden Landesverordnung am 11. Januar 2023 geschehen. Ein Sprecher der Bremer Senats gab an, dass Bremen zunächst über den Winter an der Maskenpflicht im ÖPNV festhalten „und sie nach Möglichkeit zum 1. März 2023 fallen lassen“ wolle. Ein Sprecher des Nordrhein-Westfälischen Landesregierung erklärte, bei der „Frage der Erforderlichkeit und Rechtmäßigkeit der aktuellen Schutzmaßnahmen kommt es nicht auf eine medizinische Begriffseinordnung (`Pandemie` oder `Endemie`) an, sondern auf die Folgen des aktuellen Infektionsgeschehens.“

Der Verzicht auf Schutzmaßnahmen im oft eng gedrängten ÖPNV würde zusätzliche Infektionsrisiken auslösen, hieß es weiter. Ein Sprecher des Landesregierung Rheinland-Pfalz teilte mit: „Angesichts zusätzlich aktuell grassierender Atemwegsinfektionen behalten wir die Maskenpflicht im ÖPNV und in den medizinischen Einrichtungen bei.“ Berlin und Niedersachsen verwiesen auf vergangene Äußerungen der jeweiligen Länderchefs, die sich gegen ein sofortiges Ende der Maskenpflicht im ÖPNV aussprachen. Das Saarland ließ die Anfrage unbeantwortet.




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