Weniger als ein Viertel im Einzelhandel arbeitet nach Tarif

Im deutschen Einzelhandel werden weniger als ein Viertel der Beschäftigten nach Tarifvertrag bezahlt.

Im deutschen Einzelhandel werden weniger als ein Viertel der Beschäftigten nach Tarifvertrag bezahlt. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor, über die die „Rheinische Post“ in ihrer Montagsausgabe berichtet.

Demnach ist der Anteil der Mitarbeiter in tarifgebundenen Unternehmen an allen Beschäftigten 2023 im Einzelhandel auf 22,9 Prozent gesunken. 2014 lag er dagegen noch bei 38,2 Prozent, wie das Ministerium unter Berufung auf Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit mitteilte. Beschäftigte in tarifungebundenen Unternehmen verdienen im Schnitt rund 500 Euro brutto weniger als die nach Tarif bezahlten Kollegen, so die Antwort.

Im Einzelhandel besteht der Ministeriumsantwort zufolge zudem weiterhin ein Ost-West-Gefälle bei der Bezahlung: In Brandenburg etwa, wo am kommenden Sonntag gewählt wird, verdienten Tarifbeschäftigte durchschnittlich zwölf Euro pro Stunde weniger als in Hamburg. Das höchste Bruttomonatsentgelt bekamen der Antwort zufolge Männer in tarifgebundenen Unternehmen in Westdeutschland mit 4.727 Euro. Das niedrigste Bruttomonatsentgelt erhielten dagegen nichttarifgebundene Frauen aus Ostdeutschland mit 2.682 Euro. Insgesamt verdienten tarifgebundene Beschäftigte 4.379 Euro im Monat, nicht tarifgebundene dagegen durchschnittlich nur 3.867 Euro.

„Die Lage für Beschäftigte im Einzelhandel lässt sich wie folgt zusammenfassen: Prekäre Arbeitsbedingungen und miese Löhne“, sagte Linken-Politikerin Susanne Ferschl. „Das ist auch kein Wunder, denn gerade in dieser Branche befindet sich die Tarifbindung im Sturzflug und die Bundesregierung sieht bislang tatenlos zu – das ist ein Schlag ins Gesicht für die Beschäftigten, die zu Corona-Zeiten noch als systemrelevant bezeichnet wurden.“ Sie fordert, die Tarifbindung durch eine erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung zu verbessern. Zudem müsse der Mindestlohn sofort auf 60 Prozent der Durchschnittseinkommen erhöht werden.

Um die sinkende Tarifbindung zu stoppen, hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vergangene Woche einen Referentenentwurf für ein Tariftreuegesetz vorgelegt. Künftig sollen demnach nur noch Unternehmen Aufträge und Konzessionen vom Bund erhalten, die sich verbindlich an die Bedingungen des in der Branche gültigen Tarifvertrags halten. Aus der Opposition und von der FDP gibt es Kritik an den Plänen. Die Linke dagegen kritisiert die jahrelange Untätigkeit. Heils Gesetz soll noch in diesem Jahr vom Bundestag gebilligt werden. Immer mehr Unternehmen reagieren mit dem Ausstieg aus Arbeitgeberverbänden und Tarifverträgen auf gestiegene Kosten an anderer Stelle. Das ist im Einzelhandel besonders deutlich, obwohl hier die Löhne ohnehin schon zu den niedrigsten zählen. Zwei Drittel der Betroffenen sind Frauen.


Inhalt bereitgestellt von der DTS-Nachrichtenagentur. Der Inhalt wurde nicht redaktionell geprüft.




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