Das ergibt sich aus einer aktuellen Übersicht des AOK-Bundesverbandes, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Donnerstagausgaben berichten. Verschärfte Vorgaben über die erforderliche Mindestanzahl von Operationen führen dazu, dass die Zahl der Abteilungen, an denen komplexe Eingriffe etwa an der Speiseröhre vorgenommen werden dürfen, im kommenden Jahr bundesweit um 96 auf 1795 sinkt.
Die Chefin des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, sprach von einer guten Nachricht für Patientinnen und Patienten, die von dieser Konzentration profitierten. „Die Mindestmengen sorgen nachweislich für mehr Routine und Erfahrung in den OP-Teams, für weniger Komplikationen und für eine geringere Sterblichkeit der Behandelten“, sagte sie dem RND. Hintergrund ist der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen, die Vorgaben für Mindestmengen zu verschärfen. So müssen Kliniken ab 2023 beispielsweise statt zehn nunmehr 26 Eingriffe pro Jahr vorweisen, um eine komplexe Operation an der Speiseröhre weiter ausführen zu dürfen. Dadurch verringert sich die Zahl der Klinik-Standorte, in denen die Operation durchgeführt werden darf, um ein Drittel von 223 auf 147. Bei der Versorgung von Frühgeborenen mit einem besonders niedrigen Aufnahmegewicht von unter 1250 Gramm sinkt die Zahl der zugelassenen Abteilungen um sechs auf 157, weil die Mindestmenge von 14 auf 20 Fälle pro Jahr steigt. In der Gesundheitsbranche und der Wissenschaft besteht Einigkeit, dass die Qualität einer Behandlung steigt, wenn mehr Routine besteht. Derzeit gibt es in Deutschland in sieben Bereichen Mindestmengen, zum Beispiel auch bei Leber- und Nierentransplantationen oder beim Einsatz künstlicher Kniegelenke.