Weniger unerlaubte Einreisen im ersten Halbjahr registriert

Die Bundespolizei hat im ersten Halbjahr weniger unerlaubte Einreisen nach Deutschland festgestellt als in den ersten sechs Monaten des Vorjahres.

Die Bundespolizei hat im ersten Halbjahr weniger unerlaubte Einreisen nach Deutschland festgestellt als in den ersten sechs Monaten des Vorjahres. Nach Informationen der „Welt am Sonntag“ sank die Zahl um 6,6 Prozent auf rund 42.000. In der ersten Hälfte des Jahres 2023 wies die Statistik der Bundespolizei noch rund 45.000 unerlaubte Einreisen aus.

Nicht-EU-Bürger dürfen nach Deutschland nur dann einreisen, wenn sie im Besitz der erforderlichen Reisepässe und Visa sind. Der Großteil der Asylsuchenden, die nach Deutschland kommen, gilt zunächst als „illegal eingereist“, da sie Asylanträge in der Regel nicht vor ihrer Einreise stellen können. Werden die Anträge genehmigt, gelten die Flüchtlinge jedoch als regulär aufhältig. Nach der Genfer Flüchtlingskonvention ist es nicht per se strafbar, in ein Land einzureisen, um dort Schutz zu suchen.

Vier Direktionen der Bundespolizei registrierten in der ersten Jahreshälfte deutlich mehr unerlaubte Einreisen als im Vergleichszeitraum. Die höchsten Anstiege verzeichneten Hannover (plus 71 Prozent, 1.200 Einreisen) und Bad Bramstedt (plus 50 Prozent, 1.900 Einreisen). Es folgen die Direktionen Koblenz (plus 22 Prozent, 2.300 Einreisen) und Stuttgart (plus 17 Prozent, 9.000 Einreisen).

Nach Informationen der „Welt am Sonntag“ ging auch die Zahl der polizeilich erfassten Schleuser im ersten Halbjahr bundesweit auf rund 770 Fälle zurück. Im entsprechenden Halbjahr 2023 waren es noch knapp 1.100 Fälle. Sieben Direktionen der Bundespolizei weisen niedrigere Zahlen aus, zwei Direktionen höhere. So melden Stuttgart und Bad Bramstedt einen Anstieg um rund 95 Prozent beziehungsweise 18 Prozent.

„Vermutlich verlagert sich der Migrationsdruck überall dorthin, wo die Bundespolizei keine Grenzbehörde ist“, kommentierte der stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Manuel Ostermann. Die Bundespolizei sei für temporäre Kontrollen derzeit nur an den Grenzen zu Österreich, Polen, Tschechien und der Schweiz – und aktuell zu Frankreich während der Olympischen Spiele. „Dann können wir Menschen an der Grenze zurückweisen, bei einem fehlenden Asylgrund oder wegen einer Wiedereinreisesperre aufgrund eines abgelehnten Asylantrags oder einer erfolgten Abschiebung“, sagte Ostermann. Die Grenzkontrollen waren zuletzt während der Fußball-EM verschärft worden.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) kündigte an, dass es weiterhin Kontrollen geben soll. FDP und Union unterstützen dies, die Grünen bisher nicht.




Das könnte Ihnen auch gefallen:

Werbung

Nach oben scrollen