„Die jetzige Regelung reduziert die Anreize, eine eigene Beschäftigung aufzunehmen“, sagte die Vorsitzende des Sachverständigenrats dem „Spiegel“. Außerdem trügen so alleinstehende Beitragszahler zur Finanzierung von Rentenansprüchen für nicht erwerbstätige Partner bei, die selbst nicht in das System einzahlten.
Stattdessen solle das selten genutzte Rentensplitting künftig verpflichtend sein: Dabei werden die in einer Ehe von beiden erworbenen Rentenansprüche hälftig aufgeteilt. Nach dem Tod eines Partners bleiben dem Hinterbliebenen also diese Hälfte plus die vor der Ehe erworbenen eigenen Ansprüche. Dies sei ihre persönliche Position und nicht mit den anderen Wirtschaftsweisen abgestimmt, sagte Schnitzer. Derzeit erhalten Ehepartner mindestens 55 Prozent der Rente des verstorbenen Partners – unabhängig davon, ob Ansprüche während der Ehe erworben wurden oder nicht.
Dies widerspreche dem Äquivalenzprinzip, wonach sich die Auszahlungen grundsätzlich nach den selbst geleisteten Beiträgen bemessen, so Schnitzer.