„Die Parlamentarier sollten darauf achten, dass die Haushalte durch die Reform des Heizungsgesetzes nicht überfordert werden“, sagte Grimm der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe). „Insbesondere der Rahmen der finanziellen Entlastung muss realistisch kalkuliert werden. Es gilt, die Hauseigentümer gezielt zu entlasten und zugleich die Staatsfinanzen nicht zu überfordern“, mahnte sie.
In der aktuellen Diskussion würden verschiedene Anpassungen auf Kosten des Klimaschutzes diskutiert. Nehme man etwa Rentner vom Zwang zum Heizungstausch aus, würde das Gesetz deutlich unwirksamer. „Nimmt man die Rentner aus, so sollte man auf Vorschläge zurückkommen, die zuletzt nicht ambitioniert genug weiterverfolgt wurden, etwa die Schärfung des nationalen Emissionshandels zur Durchsetzung der Emissionsreduktionsziele im Wärmesektor“, forderte das Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
So seien Rentner zwar beim Tausch der Heizung nicht gezwungen, sofort klimafreundliche Systeme einzubauen. „Die zu erwartenden Heizkosten würden das aber attraktiv machen. Zusätzlich wäre der Anreiz zur Gebäudesanierung hoch“, sagte Grimm. „Und bei einer Pro-Kopf-Rückverteilung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung im Rahmen eines Klimageldes würde die Kostenbelastung abgefedert. Haushalte mit niedrigem Einkommen würden im Durchschnitt sogar netto entlastet, da ihre CO2-Fußabdrücke und somit ihre CO2-Kosten relativ gering sind und das Klimageld diese Kosten überkompensiert“, sagte die Nürnberger Ökonomin.