Wirtschaftsweise kritisiert Heils Steuerbonus für Rentner

Die Chefin der Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, kritisiert die Pläne von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), einen Steuerbonus für Arbeit im Rentenalter einzuführen: "Es ist nicht Aufgabe des Staates, durch einen Steuerbonus die Beschäftigten dazu zu motivieren, länger zu arbeiten, wenn er gleichzeitig Anreize dafür setzt, vorzeitig in Rente zu gehen, wie beispielsweise mit der Rente mit 63", sagte Schnitzer der "Rheinischen Post" (Dienstagsausgaben). "Sinnvoll wäre stattdessen eine dynamische Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters, angepasst an die Lebenserwartung.

Die Chefin der Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, kritisiert die Pläne von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), einen Steuerbonus für Arbeit im Rentenalter einzuführen: „Es ist nicht Aufgabe des Staates, durch einen Steuerbonus die Beschäftigten dazu zu motivieren, länger zu arbeiten, wenn er gleichzeitig Anreize dafür setzt, vorzeitig in Rente zu gehen, wie beispielsweise mit der Rente mit 63“, sagte Schnitzer der „Rheinischen Post“ (Dienstagsausgaben).

„Sinnvoll wäre stattdessen eine dynamische Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters, angepasst an die Lebenserwartung. Das würde das Rentensystem stabilisieren und das Fachkräfteproblem mildern.“ Die Münchener Ökonomin forderte zugleich die Unternehmen auf, bessere Arbeitsbedingungen für Ältere zu schaffen: „Gleichzeitig liegt es an den Unternehmen, es für ihre Beschäftigten möglich und attraktiv zu machen, bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter zu arbeiten und auf freiwilliger Basis auch darüber hinaus. Beispielsweise durch eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten.“

Schnitzer lehnt auch Heils Plan ab, für die Bezieherinnen von Witwenrente das Arbeiten attraktiver zu machen. Stattdessen sollte der Staat die Witwenrente für jüngere Witwen kürzen: „Eine Reform der Witwenrente ist dringend angezeigt, gerade für Witwen, die noch nicht das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben. Man fragt sich, warum sie, anders als bei Unterhaltsansprüchen im Scheidungsfall, vollen Anspruch auf Witwenrente haben, selbst wenn sie noch berufstätig sein könnten“, sagte die Wirtschaftsweise.

„Ihr Anreiz, berufstätig zu sein, wird vielmehr dadurch gemindert, dass sie bei eigenen Erwerbseinkünften ihre Ansprüche auf Witwenrente zumindest teilweise verlieren.“




Das könnte Ihnen auch gefallen:

Werbung

Nach oben scrollen