„Eine Reform der Schuldenbremse, die größere Spielräume für die Schuldenfinanzierung von Nettoinvestitionen schaffen würde, könnte für die Klimaprojekte Abhilfe schaffen“, sagte Schnitzer der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe). „Eine schuldenfinanzierte Auszahlung des Klimageldes käme aber nicht in Frage, weil es sich nicht um eine Investition handelt“, fügte sie hinzu.
„Es scheint allerdings wenig wahrscheinlich, dass man sich in dieser Legislaturperiode auf eine Reform der Schuldenbremse einigen können wird“, erklärte die Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. „Eine transparente Lösung könnte sein, eine erneute Ausnahme von der Schuldenbremse zu begründen mit den Auswirkungen der Energiekrise und den dadurch erforderlichen Mehraufwendungen für die Abfederung der Lasten und dem notwendigen Ausbau der Energieversorgung“, sagte Schnitzer. Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts schränke den finanziellen Handlungsspielraum der Koalition erheblich ein. Es werde deutlich schwieriger werden, die geplanten Investitionen für Klimaprojekte zu finanzieren und wie geplant ab 2025 das Klimageld auszuzahlen, mit dem die Einnahmen aus der CO2-Steuer an die Bürger zurückgegeben werden sollen, sagte Schnitzer.