Wissing warnt vor „Zwangsuntersuchungen“ für ältere Autofahrer

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) will Pläne der EU-Kommission stoppen, die Regeln für Führerscheininhaber ab 70 Jahren zu verschärfen.

„Ich will keine verpflichtenden Tauglichkeitsprüfungen für Autofahrer über 70, und ich bin zuversichtlich, dass sich dafür in der EU auch keine Mehrheit finden wird“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben). „Ich wehre mich dagegen, dass der Einzelne immer mehr zum Objekt gemacht wird, sich Zwangsuntersuchungen unterziehen und nach Vorschriftskatalog seinen Alltag gestalten muss.“

Es mache die Gesellschaft „unmenschlicher“, wenn man mit dieser Härte eingreife. „Ich traue den Senioren schon zu, dass sie sich ohne staatliche Vorgaben und bürokratische Kontrolle mit ihrer Gesundheit auseinandersetzen“, so Wissing. Zudem sei es „eine Verantwortung des Umfelds, von Kindern, Verwandten und Nachbarn, mit alten Menschen über das Autofahren zu sprechen“. Die Unfallstatistik verzeichne in der Altersgruppe über 70 „keine signifikanten Zahlen bei schweren Unfällen“, sagte der Minister zur weiteren Begründung. „Viele ältere Menschen leben auf dem Land. Für sie ist ein selbstbestimmtes Leben ohne Auto schwer möglich.“ Senioren würden in aller Regel auch nicht Hunderte Kilometer über die Autobahn fahren. „Viele nutzen das Auto, um den Supermarkt oder den Arzt im Nachbarort zu besuchen. Prüfungen auf Fahrtauglichkeit enthalten aber Aufgaben wie eine Fahrt von Berlin nach Hamburg. Das ist der objektive Maßstab.“ Daher halte er eine Prüfung, wie sie der EU-Kommission vorschwebe, nicht für verhältnismäßig. Der Entwurf einer neuen europäischen Verkehrsrichtlinie sieht vor, dass Autofahrer ab einem Alter von 70 Jahren alle fünf Jahre den Führerschein auffrischen müssen. Dabei soll auch ihr Gesundheitszustand durch eine verpflichtende ärztliche Untersuchung oder durch eine Selbsteinschätzung abgefragt werden. Nach den Plänen der Kommission sollen die EU-Mitgliedsstaaten selbst entscheiden können, welche der beiden Varianten bei ihnen gelten sollen. Die Verkehrsrichtlinie soll dazu beitragen, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf null zu bringen. Zugleich wandte sich Wissing gegen Forderungen, die Promillegrenze in Deutschland weiter zu senken.

Hintergrund sind steigende Unfallzahlen, gerade auch unter Alkoholeinfluss. „Die Unfälle passieren zumeist nicht im niedrigen Promillebereich. Für Fahranfänger zwischen 17 und 21 Jahren gibt es bereits ein komplettes Alkoholverbot, und für alle anderen gelten 0,5 Promille“, sagte der Minister. „Ich sehe keine Notwendigkeit, daran etwas zu ändern.“

Es gebe das klare Gebot, auf Alkohol zu verzichten, wenn man Auto fahre. „Die Frage ist, ab welcher Grenze der Staat das nicht mehr in die Verantwortung seiner Bürger legen kann, sondern mit Strafmaßnahmen eingreifen muss“, sagte er. „Wir können ohnehin niemals einen perfekten Gesetzeskatalog für ein rechtschaffenes Leben erstellen. Ohne Eigenverantwortung funktioniert eine Gesellschaft nicht.“




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