„Ich nenne das einen Verstoß gegen die Menschenrechte und gegen die Grundrechte, weil: Das Grundrecht auf Asyl ist im Grundgesetz garantiert, und man kann natürlich den individuellen Anspruch nicht abschaffen, sondern der Asylantrag muss in jedem Fall individuell geprüft werden“, sagte Wissler am Dienstag dem TV-Sender „Welt“. Sonst könne man „ja überhaupt nicht feststellen, ob Menschen Opfer von Verfolgungen sind, ob sie gefoltert wurden“, so die Politikerin.
„Und deshalb ist das wirklich ein hanebüchener Vorschlag, der wirklich für eine Partei, die sich selber christlich nennt und von Nächstenliebe redet, ein Armutszeugnis ist.“