Zahl der gemeldeten Behandlungsfehler steigt

Die Zahl der gemeldeten Behandlungsfehler in Deutschland nimmt nach einer aktuellen Auswertung der Techniker Krankenkasse zu.

Die Zahl der gemeldeten Behandlungsfehler in Deutschland nimmt nach einer aktuellen Auswertung der Techniker Krankenkasse zu. Laut den Daten, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Sonntagsausgaben berichten, wandten sich 2023 insgesamt 6.509 Versicherte an die Kasse, weil sie bei sich einen Behandlungsfehler vermuteten.

2022 waren es erst 5.979 Versicherte. „Erfahrungsgemäß verdichten sich in etwa jedem dritten Fall die Hinweise auf einen manifesten Behandlungsfehler so sehr, dass wir eine intensive Überprüfung in die Wege leiten“, sagte Kassen-Chef Jens Baas dem RND. Gleichzeitig zeigten Studien eine erhebliche Dunkelziffer, weil viele Betroffene beispielsweise Fehler nicht erkennen oder ihre Krankenkasse nicht zurate ziehen würden.

Die Techniker Krankenkasse ist mit knapp über elf Millionen Versicherten die größte deutsche Krankenkasse. Die Bandbreite der geschilderten Fälle ist den Angaben zufolge sehr groß: Sie reicht von der Verabreichung des falschen Medikaments über im Bauchraum zurückgelassene Tupfer oder Operationsbesteck bis zur Operation am falschen Arm oder Bein.

Mit 33 Prozent der Fälle ist die Chirurgie die Fachrichtung, bei der die Versicherten die meisten Fehler meldeten. Mit Abstand folgt die Zahnmedizin/Kieferorthopädie (17 Prozent). Auf diese beiden Fachrichtungen entfällt also jeder zweite gemeldete Behandlungsfehler. Es folgen Allgemeinmedizin und Geburtshilfe (jeweils acht Prozent) sowie Orthopädie und Pflegefehler (jeweils sechs Prozent). Auf die Augenheilkunde entfallen vier Prozent der Fehlermeldungen. Die sonstigen Facharztgruppen kommen auf insgesamt 18 Prozent.

Baas kritisiert Datenschutzauflagen, die teilweise einer besseren Aufklärung über das Thema im Wege stünden. Theoretisch könnten die Krankenkassen anhand von Datenanalysen zahlreiche Behandlungsfehler erkennen und ihre Kunden darüber informieren. „Derzeit dürfen wir aber, selbst wenn wir klare Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler haben, die Betroffenen nicht kontaktieren und sie darauf hinweisen“, beklagt der Kassen-Chef. „Der Datenschutz steht uns hier leider im Weg“, so Baas.




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