Und sie gehen in den meisten Fällen auf das Konto von Abgeordneten der AfD-Fraktion, wie Zahlen der Bundestagsverwaltung belegen, über welche die „Rheinische Post“ (Montagsausgabe) berichtet. Demnach gab es in der laufenden 20. Wahlperiode bereits 63 Ordnungsrufe.
Allein 39 davon hatten AfD-Abgeordnete erhalten, alle anderen Fraktionen blieben unter zehn. So gingen sieben Ordnungsrufe an fraktionslose Abgeordnete, sechs an Mitglieder des Bundestages von der SPD – der größten Fraktion im Parlament – sowie jeweils vier an die Grünen und die Linken, zwei an Abgeordnete der Unionsfraktion und einer an die FDP-Fraktion. Den Zahlen der Bundestagsverwaltung zufolge gab es mit den aktuell bereits 63 Ordnungsrufen in den ersten zwei Jahren dieser 20. Wahlperiode noch einmal mehr als nach dem sprunghaften Anstieg in den Jahren 2017 bis 2021. Damals hatte es die AfD erstmals in den Bundestag geschafft, in jener 19. Wahlperiode wurden gleich 49 Ordnungsrufe gegen Abgeordnete ausgesprochen. Zum Vergleich: In allen Jahren von Gerhard Schröders (SPD) Kanzlerschaft und während der Regierungszeit von Angela Merkel (CDU) bis zum AfD-Einzug 2017 gab es zusammengerechnet nur 22 Ordnungsrufe in 19 Jahren. Mit einem Ordnungsruf kann der Sitzungspräsident im Plenarsaal einen Abgeordneten, der die parlamentarische Ordnung etwa durch eine Beleidigung oder eine andere Störung verletzt, förmlich zur Ordnung rufen. Neben dieser Maßnahme kann auch eine Rüge ausgesprochen oder in schwereren Vorfällen ein Ordnungsgeld von 1.000 Euro verhängt werden.