Gerichtsprozess gegen Björn Höcke vertagt
Der zweite Gerichtsprozess gegen Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke in Halle (Saale) wurde am Montag nach einem langen Verhandlungstag auf Mittwoch vertagt.
Vorwurf der Verwendung einer NS-Parole
Höcke muss sich erneut vor dem Landgericht Halle verantworten, wo er bereits im Mai zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden war, weil er in einer Rede in Merseburg die Losung „Alles für Deutschland“ benutzt hatte, die der „Sturmabteilung“ (SA) aus der NS-Zeit zugeordnet wird. Auch in diesem Prozess geht es um die Verwendung dieses Ausspruchs bei einer AfD-Veranstaltung, diesmal in Gera.
Verteidigung stellt Zuständigkeit des Gerichts infrage
Am Montag ging es zunächst weniger um den Sachverhalt selbst. Die Verteidigung wies in Anträgen die Zuständigkeit des Gerichts zurück und forderte die Einstellung des Verfahrens. Das Gericht lehnte die Forderung jedoch nach mehreren Unterbrechungen ab, da es im bisherigen Verfahren keine Fehler oder Verfahrenshindernisse gebe, wie der Vorsitzende Richter erklärte. Höcke beteuerte unterdessen, „völlig unschuldig“ zu sein.
Aufregung um Medienpräsenz
Für Aufregung sorgte am Morgen, dass Höcke sich nach Angaben einer Gerichtssprecherin weigerte, in den Saal zu kommen, solange noch Fotografen und Kameraleute vor Ort waren. Nach einer ersten Verhandlungspause waren dann allerdings doch Aufnahmen des Angeklagten möglich. Im weiteren Verlauf des Tages wurde unter anderem ein Video von der Veranstaltung in Gera in voller Länge gezeigt.
Urteil könnte am Mittwoch fallen
Während für den ersten Prozess vier Verhandlungstage angesetzt und auch benötigt worden waren, sind es jetzt zwei. Bereits am Mittwoch könnte ein Urteil fallen. Das Thema wird allerdings noch länger für Schlagzeilen sorgen: Die erste Verurteilung ist noch nicht rechtskräftig, Höckes Verteidiger sind in die nächste Instanz gegangen.