Der zweite Prozess den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke soll am 24. Juni beginnen. Das teilte das Landgericht Halle (Saale) am Mittwoch mit.
Höcke wird das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vorgeworfen. Er soll im Dezember 2023 als Redner auf einer Veranstaltung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) in Gera die Parole „Alles für Deutschland“ erneut verwendet haben. Hierbei habe er die ersten zwei Wörter der Parole „Alles für“ selbst ausgesprochen und anschließend das Publikum durch Gesten animiert, das dritte Wort der Parole „Deutschland“ zu rufen. Sowohl der Angeklagte als auch das Publikum hätten gewusst, dass es sich bei der Parole „Alles für Deutschland“ um eine verbotene Parole der Sturmabteilung (SA) der NSDAP gehandelt habe. Höcke hatte im Dezember 2023 schon ein Strafverfahren wegen Verwendens der Parole auf einer Veranstaltung 2021 anhängig.
Der Angeklagte stellt eine strafrechtliche Relevanz seines Verhaltens in Abrede. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Höcke ist Mitte Mai bereits im ersten Prozess zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen á 130 Euro verurteilt worden. „Das Gericht muss sich alles anhören, aber es muss nicht alles glauben“, sagte der vorsitzende Richter zum Urteil. Es gebe „Indizien“, dass Höcke durchaus gewusst habe, was er sagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.