Das Landgericht Kaiserslautern stellte am Mittwoch auch die besondere Schwere der Schuld fest. Sie folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Der zweite Angeklagte wurde wegen Beihilfe zur Wilderei verurteilt. Von einer Strafe sah das Gericht aber ab, auch weil der 33-Jährige im Prozess kooperiert und zur Aufklärung beigetragen hatte. Die Tötung einer Polizeianwärterin und eines Polizisten im Landkreis Kusel hatte Ende Januar 2022 bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Tat wurde offenbar begangen, um gewerbsmäßige Wilderei zu verdecken.
Lebenslange Haft – Widerspruch erwartet
Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Im Prozess sagte der Hauptangeklagte Andreas S. aus, er habe den Polizisten in einer „Art Notwehr“ erschossen. Die Polizistin sei durch seinen Komplizen erschossen worden – was dieser zu jederzeit zurückgewiesen hat.
Der 33-Jährige habe sich der Jagdwilderei schuldig gemacht. Von Strafe sei jedoch abzusehen, da er maßgeblich zur Aufklärung der Tat beigetragen und mit der Polizei kooperiert habe.
Das Urteil gegen Andreas S. ist noch nicht rechtskräftig. Laut SWR wird damit gerechnet, dass Widerspruch gegen das Urteil eingelegt wird.
Das geschah auf der Landstraße bei Kusel
Eine 24-jährige Polizeianwärterin und der 29-jährige Polizeikommissar stoppten das Auto von Andreas S. und seinem 33-jährigen Mitfahrer Florian V. auf einer Landstraße in der Nähe von Kusel. Auf der Ladefläche des Fahrzeugs lagen tote Wildtiere. Bei der Kontrolle der Daten der beiden Fahrzeuginsassen wurde der Polizeikommissar unvermittelt beschossen. Laut Anklage und heutigem Urteilsspruch habe Andreas S. die Polizisten mit Kopfschüssen aus einer Schrotflinte getötet, um die zuvor begangene Jagdwilderei zu vertuschen.
Während des Prozesses haben sich die beiden Angeklagten mehrfach gegenseitig der Tat beschuldigt. Tatortanalysen und Gutachter kamen aber zu dem Schluss, dass Andreas S. geschossen haben muss.