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Thüringen-CDU bekommt vor Verfassungsgerichtshof weitgehend Recht

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat eine einstweilige Anordnung zur konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags erlassen und dabei der CDU weitgehend Recht gegeben.

Der Alterspräsident werde insbesondere dazu verpflichtet, in der konstituierenden Sitzung bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten die Neufassung der Tagesordnung im Plenum zur Abstimmung zu stellen, so der Beschluss der Weimarer Richter vom Freitagabend.

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