Der Anspruch werde künftig mit dem 76. Geburtstag enden, teilte der Gemeinsame Bundesausschuss, der das höchste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen darstellt, am Donnerstag mit. Bisher konnten nur Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre das kostenlose Mammographie-Screening in Anspruch nehmen.
Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren können sich voraussichtlich ab 1. Juli 2024 bei den sogenannten Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen Screening-Einheit anmelden. Dort wird geprüft, ob die Frau schon wieder anspruchsberechtigt ist – die letzte Früherkennungs-Mammographie muss bei dieser Terminanfrage mindestens 22 Monate her sein. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses ist zunächst nur vorläufig – er muss noch dem Bundesgesundheitsministerium zur rechtlichen Prüfung vorgelegt werden.