Anklage nach Gruppenvergewaltigung im Görlitzer Park zugelassen

Nach einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung im Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg hat das zuständige Gericht die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen.

Nach einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung im Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg hat das zuständige Gericht die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Eine Gerichtssprecherin bestätigte dies der „Welt“. Einen Termin für den Prozess gibt es demnach bis jetzt nicht.

Bei dem Vorfall in den frühen Morgenstunden des 21. Juni sollen mindestens drei Männer eine 27-jährige Frau im Görlitzer Park vergewaltigt haben. Die Frau war gemeinsam mit ihrem Ehemann in dem Park unterwegs: Das Ehepaar, welches aus Georgien stammt, soll zunächst Kokain gekauft und später auf einer Wiese im Park intim miteinander geworden sein – mehrere Männer aus der Drogenszene sollen dies beobachtet haben, woraufhin das Paar von fünf Männern umringt wurde. Zwei Männer sollen den Ehemann mit Stöcken und Ästen angegriffen und 1.200 Euro gestohlen haben. Währenddessen sollen mehrere Männer die Frau geschlagen und vergewaltigt haben. Ein Anwohner, der die Schreie der Frau hörte, alarmierte die Polizei. Aus der Anklageschrift, über welche die Zeitung berichtet, geht hervor, dass zwei der drei Angeklagten der Polizei unter falschen Namen bekannt sind. Ein 21-jähriger Angeklagter aus Somalia hat laut Anklageschrift zehn Alias-Identitäten. Er soll 2016 in die Bundesrepublik eingereist sein und keinen festen Wohnsitz haben. Seine Aufenthaltsgestattung ist erloschen und sein Bundeszentralregisterauszug weist sieben Eintragungen auf, darunter ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung. Beide Verfahren wurden nach dem Jugendgerichtsgesetz eingestellt. Ein 22-jähriger Mitangeklagter, ein Guineer, führt laut Zeitung vier weitere Namen; er soll im Jahr 2017 in das Bundesgebiet eingereist sein, ebenfalls keinen festen Wohnsitz haben und seine Aufenthaltsgestattung ist erloschen. Sein Asylantrag wurde als „unanfechtbar“ abgelehnt. Laut Bundeszentralregisterauszug hat er neun Eintragungen, darunter eine Jugendstrafe von einem Jahr wegen Drogenhandels. In der Urteilsbegründung des Amtsgerichts Tiergarten steht, dass er allein nach Deutschland gereist sei, zunächst in Wismar gelebt habe und nach der Ablehnung seines Asylantrages nach Berlin gereist sei, wo er auf der Straße lebe und regelmäßig Marihuana und Kokain konsumiere. Der dritte Angeklagte, ebenfalls ein 22-jähriger Guineer, lebt in einer Einrichtung für betreutes Wohnen; sein Asylantrag wurde auch abgelehnt, er besitzt jedoch eine Duldung. Auch zu ihm gibt es drei Eintragungen, unter anderem wegen Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft Berlin sah jedoch von einer Strafverfolgung wegen Geringfügigkeit ab.




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