Anträge auf geschlechtsangleichende Behandlungen verdoppelt

Die Zahl der Anträge auf Kostenübernahme von geschlechtsangleichenden Behandlungen von Transpersonen hat sich in den vergangenen fünf Jahren verdoppelt.

Das geht aus einer Statistik des Medizinischen Dienstes Bund hervor, über die die „Welt“ berichtet. So hatten 2017 noch 2.923 Personen einen Antrag auf Kostenübernahme ihrer Behandlung bei der gesetzlichen Krankenversicherung gestellt, im vergangenen Jahr waren es dann 5.813. Zu den Behandlungen gehört etwa die Entfernung der Brust (Mastektomie) oder genitalangleichende Operationen.

Nach der Antragstellung durch die Betroffenen beauftragt die jeweilige Krankenkasse den Medizinischen Dienst mit einer Prüfung, als notwendige Voraussetzung gilt in erster Linie „krankheitswertiger Leidensdruck“, der durch mindestens zwölf Sitzungen Psychotherapie nicht ausreichend gelindert werden konnte. Bei genitalangleichenden Operationen muss zudem in der Regel eine Alltagserprobung im neuen Geschlecht von mindestens einem Jahr nachgewiesen werden. Nach Angaben des Medizinischen Dienstes erfüllten im vergangenen Jahr 55,2 Prozent der Antragsteller die medizinischen Voraussetzungen für die Kostenübernahme, 11,8 Prozent nur teilweise und 28,5 Prozent nicht. Bei 4,5 Prozent gab es andere Angaben. „Teilweise“ kann etwa bedeuten, dass mehrere Maßnahmen beantragt, aber nicht alle befürwortet werden, wie eine Sprecherin des Medizinischen Dienstes Bund erklärt. Beispiel: Ein Versicherter wünscht eine genitalangleichende Operation von Mann zu Frau sowie die Entfernung der untersten Rippen zur Verschlankung der Taille. Während die Kosten für genitalangleichende Eingriffe übernommen werden, gilt das nicht für die Entfernung der Rippen. „Die Besonderheiten bei der sozialmedizinischen Begutachtung geschlechtsangleichender Maßnahmen bei Transsexualismus liegen vor allem darin, dass an einem dem Grunde nach biologisch gesunden Körper ein medizinischer Eingriff mit irreversiblen Folgen vorgenommen wird“, teilte die Sprecherin mit. Geht es nach der Ampel-Koalition, sollen in Zukunft Transpersonen häufiger ihre Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert bekommen: Im Koalitionsvertrag heißt es: „Die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen müssen vollständig von der GKV übernommen werden.“ Welche Voraussetzungen hierfür künftig gelten sollen, ist bisher unklar. Das Bundesgesundheitsministerium teilte auf Anfrage der „Welt“ mit, nach einem ersten Fachgespräch dauerten die Überlegungen „zu einer konkreten Ausgestaltung“ noch an.




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