Die Staatsanwaltschaft im litauischen Vilnius habe das durch die Anzeige von Shelby Lynn eingeleitete Ermittlungsverfahren mittlerweile eingestellt, weil man nach Vernehmung eines Zeugen und Analyse von Daten und Dokumenten „keine objektiven Tatsachenbeweise für die Aussagen von Shelby Lynn gefunden habe“, teilte die bekannte Berliner Kanzlei Schertz Bergmann am Montag mit. Ferner haben die Anwälte nach eigenen Angaben ein Gutachten beim Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln beauftragt, das unter anderem zu dem Schluss kommt, die auf Bildern und Videos von Frau Lynn gezeigten Verletzungen seien nicht typisch für eine Fremdeinwirkung und zeigten „keine Hinweise auf eine sexualisierte Gewalt“, wenngleich nichts ausgeschlossen werden könne.
Stattdessen lege das Gutachten eine „Unfallursache ohne Fremdeinwirkung“ nahe. Die bei der Staatsanwaltschaft Berlin geführten Ermittlungen gingen zudem nicht auf Strafanzeigen vermeintlicher Opfer zurück, so die Anwälte weiter: „Anzeigenerstatter sind unbeteiligte Dritte, die ihre Anzeigen ausschließlich auf Medienberichte und Vorwürfe in den sozialen Netzwerken stützen. Des Weiteren ergab sich aus der Akteneinsicht, dass bislang keine objektiven Beweismittel, die für eine Tatbegehung unseres Mandanten sprechen, vorliegen.“ Nach eigenen Angaben hat die Kanzlei Schertz Bergmann beim Landgericht Hamburg den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den „Spiegel“ beantragt: „Gerügt wird die Verletzung der Intimsphäre unseres Mandanten, die Veröffentlichung und Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen sowie eine unzulässige Verdachtsberichterstattung“, so die Kanzlei. Auch eine Youtuberin habe bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben, ein Beitrag der Schweizer Zeitung „Blick“ sei nach einer Abmahnung nicht mehr online.