Anwaltverein sieht kein neues Staatsziel „Klimaneutralität“

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht keine weitreichenden verfassungsrechtlichen Folgen durch die nun geplante Grundgesetzänderung, in der die Klimaneutralität in der Verfassung festgeschrieben werden soll.

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Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht keine weitreichenden verfassungsrechtlichen Folgen durch die nun geplante Grundgesetzänderung, in der die Klimaneutralität in der Verfassung festgeschrieben werden soll. „Die Grundgesetzänderung schafft kein neues Staatsziel `Klimaneutralität`, sondern enthält lediglich einen neuen Kreditrahmen“, sagte Ulrich Karpenstein, DAV-Vizepräsident, den Tageszeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagausgaben).

Die nun geplante Gesetzesänderung unterstreiche viele Aussagen aus dem Klimaschutzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021, sie begründe „aber keine einklagbaren Rechte“. Karpenstein hob hervor: „Erreicht Deutschland 2045 trotz Nutzung der zusätzlichen Finanzmittel keine Klimaneutralität, verletzt dies nicht das Grundgesetz.“

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In den Verhandlungen mit Union und SPD über ein 500-Milliarden-Finanzpaket hatten die Grünen durchgesetzt, dass der Begriff „Klimaneutralität bis 2045“ als Ziel für Investitionen mit dem Sondervermögen für Infrastruktur im Grundgesetz verankert werden soll. Am Dienstag will der Bundestag das Gesetz verabschieden.


Inhalt bereitgestellt von der DTS-Nachrichtenagentur. Der Inhalt wurde nicht redaktionell geprüft.




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