Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, plädiert für eine Klärung der gesetzlichen Ruhezeiten durch den Europäischen Gerichtshof.
„Wir wissen, dass auch eine kurze Unterbrechung der Ruhezeit schädlich sein kann“, sagte Gallner der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Ob das juristisch bedeute, dass die Ruhezeit dann neu beginne, sei aber nicht klar. „Ich würde mir wünschen, dass der Europäische Gerichtshof in Luxemburg diese Frage von einem nationalen Gericht vorgelegt bekommt.“
Wer abends zu Hause noch mal arbeitet, tut nach derzeitigem Stand eigentlich schon etwas Verbotenes – weil er die vorgeschriebene Ruhezeit von elf Stunden bis zum nächsten Morgen nicht einhält. Ob eine simple E-Mail aber schon zu viel ist, das ist noch nicht geklärt. Offen ist, welche Unterbrechung der Ruhezeit im juristischen Sinne erheblich ist.
Zudem sieht Gallner Klärungsbedarf bei der Frage, ob die Ruhezeiten und die Höchstarbeitszeit auch für Richter gelten. Derzeit sind Richter in Deutschland weitgehend frei in der Entscheidung, wo und wann sie arbeiten wollen. Ein „Recht und Privileg, das auf der richterlichen Unabhängigkeit beruht“, sagte Gallner der FAS. Jedoch gebe es Anhaltspunkte im EU-Recht, dass Arbeitszeitbegrenzungen auch für Richter gelten könnten. „Aber dafür sind nach deutschem Recht nicht die Arbeitsgerichte zuständig, sondern die Verwaltungsgerichte“, so Gallner weiter. „Bisher ist die Frage dem Europäischen Gerichtshof nicht vorgelegt worden. Ich wäre glücklich darüber, wenn er Gelegenheit bekäme, sie zu klären.“