Dabei handelt es sich vor allem um Sachbeschädigungen, Volksverhetzungen und Widerstandsdelikte. Die Zahl der Gewalttaten bewege sich im „mittleren dreistelligen Bereich“, teilte das BKA mit, wie die „Welt am Sonntag“ berichtet.
Auch die Hetze im Internet habe stark zugenommen, hieß es. So stieg bei der Plattform „Hessen gegen Hetze“, die vom Landesinnenministerium betrieben wird, seit den Terrorangriffen die Anzahl der Meldungen von antisemitischen Inhalten beziehungsweise explizit israelbezogenem Antisemitismus um das Vierfache im Vergleich zu den Vormonaten. 350 Meldungen mit antisemitischen Inhalten gab es seit dem 7. Oktober. 192 davon haben eine strafrechtliche Relevanz.
Zum Vergleich: Zuvor waren rund 80 Meldungen pro Monat erfasst worden. „Hessen gegen Hetze“ leitet die Fälle weiter an das BKA oder die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) in Frankfurt am Main. Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, fordert eine bundesweite Statistik zu Anklagen, Verurteilungen und Einstellungen von Gerichtsverfahren. Ein derartiger Überblock fehlt bislang.
„Das Bundesamt für Justiz sollte dafür sorgen, dass die Gerichte die entsprechenden Zahlen melden“, sagte Klein der Zeitung. Am Freitag hatte sich die Justizministerkonferenz mit möglichen Lücken im Strafrecht bei der Verfolgung antisemitischer Straftaten befasst, jedoch keine Verschärfungen beschlossen. Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, sagte der „Welt am Sonntag“: „Die Leugnung des Existenzrechts Israels muss ein Strafrechtsbestand werden.“ Es müsse die Möglichkeit einer empfindlichen Strafe bestehen.
„Daher hätte ich schon von der Justizministerkonferenz einen klaren Prüfauftrag an den Bundesjustizminister für eine dementsprechende Strafrechtsverschärfung erwartet“, so Schuster. In der Diskussion ist indes eine Verschärfung des Paragrafen zur Volksverhetzung. Der Regierungsbeauftragte Klein sagte der „Welt am Sonntag“: „Ich plädiere dafür, dass der Straftatbestand Volksverhetzung verschärft wird.“ Bisher sei die Störung des öffentlichen Friedens Voraussetzung dafür, dass die Vorschrift angewendet werde.
„Dieser Passus sollte gestrichen werden, damit auch antisemitische Beleidigungen wie ,Judenpack` als Volksverhetzung geahndet werden können“, erklärte Klein. Kleins Vorstoß wird von der SPD-Bundestagsfraktion unterstützt. „Der Paragraf 130 StGB zur Volksverhetzung ist zu unpräzise, hier gibt es eine Strafbarkeitslücke. Dass volksverhetzende Taten nur geahndet werden können, wenn der öffentliche Frieden gestört wird, müssen wir überprüfen“, sagte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Johannes Fechner der Zeitung.
Antisemitismus finde auch in Schulklassen oder Chats statt.