Bei einem der beiden deutschen Staatsangehörigen handele es sich um einen „sicherheitsüberprüften und zur Geheimhaltung besonders verpflichteten“ Mitarbeiter beim Bundesnachrichtendienst (BND), teilte der Generalbundesanwalt (GBA) am Freitag mit. Der andere Angeklagte hat demnach Kontakt zum russischen Inlandsgeheimdienst FSB hergestellt.
Gemeinsam sollen sie Kopien mehrerer Dokumente aus den internen Datenverarbeitungssystemen des Bundesnachrichtendienstes zur Verfügung nach Moskau weitergegeben haben, die ein Projekt zur technischen Informationsgewinnung betrafen. Dort soll es auch Treffen mit FSB-Mitarbeitern gegeben haben. Dabei habe einer von ihnen eine Liste mit Fragen überreicht, die für den russischen Geheimdienst von besonderem Interesse seien. Im Gegenzug erhielten die Angeklagten laut dem GBA Bargeldbeträge von mehreren Hunderttausend Euro. Die dem FSB offenbarten Informationen des Bundesnachrichtendienstes waren demnach „geheimhaltungsbedürftig“ und stellten inhaltlich Staatsgeheimnisse dar, ihre Mitteilung führte „zur Gefahr eines besonders schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“.