Das bestätigte ein Sprecher des Generalbundesanwalts in Karlsruhe dem „Spiegel“. Gegen den Tatverdächtigen, einen 26-jährigen französischen Islamisten, werde wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Mord ermittelt.
Die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft ergebe sich aus der Tatsache, dass das Terroropfer die deutsche Staatsangehörigkeit besaß. Das Verfahren laufe parallel zu den Ermittlungen der französischen Behörden. Am Samstagabend hatte ein Islamist unweit des Eiffelturms einen deutschen Touristen mit einem Messer getötet. Zwei weitere Menschen wurden verletzt, einer davon mit einem Hammer.