Das Bundesverfassungsgericht will untersuchen, wie es dazu kommen konnte, dass die Begründung zum Urteil in Sachen „Bundeswahlgesetz 2023“ schon am Vorabend auf der eigenen Internetseite abrufbar war.
Es gebe „derzeit Anhaltspunkte dafür, dass dies eine technische Ursache hatte“, teilte das Gericht am Dienstagnachmittag mit. Der Direktor beim Bundesverfassungsgericht sei damit beauftragt, die genauen Umstände aufzuklären und „geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die einen solchen Fall in Zukunft verhindern“.
Das Urteil war am Dienstagmorgen um kurz nach 10 Uhr verkündet worden, aber bereits seit dem Vorabend kursierten Screenshots der Urteilsbegründung im Internet. Diese waren offensichtlich authentisch.