Das Landeskriminalamt (LKA) Bayern soll bei dem Mann eine sogenannte „Gefährderansprache“ durchgeführt haben. Darunter wird verstanden, wenn die Polizei jemanden auffordert, sich nicht an Straftaten zu beteiligen.
Das Magazin „T-Online“ berichtet, Auslöser für die Ansprache durch das LKA sei ein Video, das der frühere Bundeswehroberst in sozialen Medien veröffentlichte. Aus Gründen der Gefahrenabwehr suchten die Beamten den Kontakt zu dem Mann, als sie ihn nicht erreichten, hinterließen sie eine Nachricht. Am 27. November rief der Verdächtige dann seine Nachbarin an und warnte, dass bald die Polizei vor der Tür stehen könnte. Zu diesem Zeitpunkt befand er sich vermutlich schon im Ausland.
Festgenommen wurde er in Italien. Die innenpolitische Sprecherin der Linken-Fraktion, Martina Renner, kritisierte das Vorgehen scharf: „Es ist als Panne zu bezeichnen, wenn der Generalbundesanwalt ein Terrorverfahren mit umfangreichen verdeckten Maßnahmen führt und eine Landespolizei gleichzeitig gegen einen zentralen Beschuldigten eine Gefährderansprache durchführt“, sagte Renner dem Nachrichtenportal. „Sowas birgt immer die Gefahr, dass Beweismittel beseitigt werden.“