Faeser verteidigt Razzia gegen „Letzte Generation“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die bundesweite Razzia gegen Mitglieder der "Letzten Generation" verteidigt.

„Die heutigen Maßnahmen zeigen, dass der Rechtsstaat sich nicht auf der Nase herumtanzen lässt“, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben). „Polizei und Justiz nehmen Straftaten nicht hin, sondern handeln – so wie es ihre Pflicht ist.“

Die rote Linie im Rechtsstaat sei ganz klar: „Legitimer Protest endet immer da, wo Straftaten begangen und andere in ihren Rechten verletzt werden. Wenn diese rote Linie überschritten ist, dann muss die Polizei handeln.“ Im Zusammenhang mit Klimaprotesten hätten die Polizeibehörden im letzten Jahr mehr als 1.600 Straftaten registriert. „Ein großer Teil davon geht auf Straftaten bei den Straßenblockaden und anderen Aktionen der `Letzten Generation` zurück“, so Faeser. „Ich habe nicht das geringste Verständnis für diese Aktionen und die begangenen Straftaten.“ Die Ministerin sagte zudem: „Wir können die Klimakrise nur demokratisch bekämpfen. Der Rückhalt in unserer Gesellschaft ist die entscheidende Grundlage dafür. Wer andere im Alltag blockiert und ihnen das Leben schwermacht, der schadet dem Klimaschutz.“ Scharfe Kritik gab es hingegen vom Republikanischen Anwälteverein (RAV): „Das ist politisches Strafrecht in Reinform“, sagte der Vorstandsvorsitzende des RAV, Peer Stolle, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung sei nicht gerechtfertigt. „Es wird unterstellt, dass mit Gewalt agiert wird und verfassungsfeindliche Ziele verfolgt werden.“ Das könne man bei der „Letzten Generation“ aber nicht annehmen. Die Juristenvereinigung versteht sich als Teil der Bürgerrechtsbewegung und arbeitet mit sozialen Bewegungen zusammen. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), sagte dem RND hingegen, die Sicherheitsbehörden nähmen die Aktivitäten der „Letzten Generation“ zu Recht stärker in den Blick. „Schließlich steht der dringende Verdacht der Gründung einer kriminellen Vereinigung und linksextremistischen Unterwanderung und Kollaboration der Organisation im Raum.“ Die politische Kriminalität in Deutschland sei jetzt schon auf dem höchsten jemals gemessenen Stand.

„Wir müssen hellwach sein, dass im Umfeld der `Letzten Generation` nicht der nächste politische Extremismus erwächst.“ Stolle kritisierte, es solle „mit dem harten Instrumentarium des Strafrechts gegen eine politisch unliebsame Gruppe vorgegangen werden“. Der Paragraf 129 StGB ermögliche Telefonüberwachungen und Observationen. Bei einem Verfahren wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung gehe es nicht um die Ahndung einzelner Straftaten, sondern es sollen Strukturen aufgedeckt und verfolgt werden, die eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen.

„Das bedeutet, jeder, der Kontakt zur `Letzten Generation` hatte oder sich positiv über sie geäußert hat, kann wegen des Anfangsverdachts der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung ins Fadenkreuz der Ermittler geraten.“




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