Der irakische Staatsangehörige sei der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung „dringend verdächtig“, so der Generalbundesanwalt. Zudem wird ihm die Beteiligung an Kriegsverbrechen der Tötung, Verstümmelung, Folter und Bestrafung ohne ordentliches Gerichtsverfahren vorgeworfen.
Der Beschuldigte sei am Mittwoch dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt worden, der ihm den Haftbefehl vom 28. September eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet habe, hieß es. Der Beschuldigte soll sich spätestens im Juni 2014 im Irak dem selbsternannten „Islamischen Staat (IS)“ angeschlossen haben, der als ausländische terroristische Vereinigung angesehen wird. Zwischen Juni und Oktober 2014 soll sich der Beschuldigte bei zwei Gelegenheiten an drakonischen öffentlichen Bestrafungsaktionen des IS in der Ortschaft Al Qaim beteiligt haben, so der Generalbundesanwalt. In einem Fall sei es um die Vollstreckung von Todesurteilen gegen mindestens sechs Gefangene gegangen, heißt es in der Anklageschrift.
Der Beschuldigte habe einen der Gefangenen zum Hinrichtungsort gebracht, das Geschehen überwacht und durch das Abfeuern seiner Pistole das Startsignal für die Exekution gegeben. In einem zweiten Fall wird ihm vorgeworfen, bewaffnet die öffentliche Amputation der Hand eines vermeintlichen Diebes abgesichert zu haben. Der IS habe die Bestrafungen verhängt, ohne dass die Opfer Zugang zu einem ordentlich bestellten Gericht hatten. Im Frühherbst soll der Beschuldigte zusammen mit anderen IS-Kämpfern in Al Qaim eine Person festgenommen und diese in der Haft mit Schlägen und Tritten misshandelte haben, um Informationen zu erpressen, heißt es in der Anklageschrift.