GdP sieht Ziel neuer Grenzkontrollen bisher nicht erreicht

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht eine Woche nach Einführung der neuen Grenzkontrollen im Norden und Westen Deutschlands das Ziel, illegale Migration einzudämmen, bisher nicht erreicht. "Festzustellen bleibt, dass die Aufgriffe von unerlaubten Menschen sowie Schleusern relativ gering ist", sagte der GdP-Vorsitzende Andreas Roßkopf dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht eine Woche nach Einführung der neuen Grenzkontrollen im Norden und Westen Deutschlands das Ziel, illegale Migration einzudämmen, bisher nicht erreicht.

„Festzustellen bleibt, dass die Aufgriffe von unerlaubten Menschen sowie Schleusern relativ gering ist“, sagte der GdP-Vorsitzende Andreas Roßkopf dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Auch die Zurückweisungen, welche im Moment an der Westgrenze gemacht werden, sind dadurch gering“, so Roßkopf weiter. „Auch stellen wir fest, dass mit Einführung der Grenzkontrollen die Kontrollstellen und Hauptstraßen umfahren werden. Selbst Busunternehmen meiden dies und umfahren.“

Roßkopf kritisierte, es fehle an moderner Ausstattung, um als moderne Grenz- und Fahndungspolizei arbeiten zu können. Konkret seien unter anderem moderne Fahndungsfahrzeuge, mobile Kontrollstellen, Geschwindigkeitstrichter und Beleuchtung nötig. „Der Herbst und Winter steht unmittelbar bevor und die Behörde muss nun dringend zusehen, wie sie Arbeitsbedingungen schafft, welche einigermaßen akzeptabel sind. Die Versäumnisse in diesem Bereich in den letzten Jahren fallen uns jetzt auf die Füße.“

Im gleichen Zug lobte er die Einsatzkräfte an den Grenzen: Die Kollegen machten einen „hochprofessionellen Job mit einer hohen Motivation, trotz der in diesem Bereich fehlenden modernen und notwendigen Ausstattung“, so Roßkopf.

Kaum Veränderung bemerkt die GdP bisher an den Zahlen der Asylsuchenden, die seit Einführung der Kontrollen nach Deutschland einreisen: „Die Weiterleitung von Schutz- und Asylsuchenden an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im Landesinneren bleiben weiterhin hoch“, sagte Roßkopf. „Wir sind nach Europäischem Recht dazu verpflichtet, Asyl- und Schutzersuchende, solange keine Wiedereinreisesperre besteht, an die zuständige Behörde weiterzuleiten. Nur diese sind für die Prüfung zuständig“


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