Der beim Zugriff getötete Beschuldigte sei „geringfügig und nicht einschlägig vorbestraft“ gewesen, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag mit. Zuletzt sei er im Jahr 2016 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Seitdem sei er straffrei geblieben und habe weder unter Bewährung noch unter Führungsaufsicht gestanden. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits am Samstag ein Ermittlungsverfahren gegen den 40-Jährigen wegen des Verdachts des Totschlags eingeleitet. Ungeachtet des Todes des Mannes arbeiten die Behörden weiter an der Aufklärung. Dabei gehe es insbesondere um die Tötung der 62-jährigen Mutter des Beschuldigten, den Angriffs auf den Radiosender „Radio Dresden“ und die anschließende Geiselnahme in der Altmarktgalerie, so die Ermittler. Auch der Schusswaffeneinsatz der Polizei bei der Befreiung der Geiseln werde im Rahmen des Verfahrens untersucht. Die genauen Tatabläufe und die zeitliche Einordnung seien Gegenstand der weiteren Untersuchungen. Zur Herkunft der Pistole, die der Beschuldigte mit sich führte, konnten die Behörden zunächst keine weiteren Angaben machen. Entsprechende Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen, hieß es.
Die Waffe habe sich nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht legal im Besitz des Mannes befunden. Die gerichtsmedizinische Untersuchung an der verstorbenen Mutter des Beschuldigten habe unterdessen ergeben, dass diese infolge eines Kopfschusses starb.