Halle-Attentäter wegen Geiselnahme erneut verurteilt

Im Prozess gegen den Halle-Attentäter Stephan B. wegen einer Geiselnahme im Dezember 2022 im Gefängnis in Burg ist der Angeklagte zu einer weiteren Haftstrafe verurteilt worden.

Im Prozess gegen den Halle-Attentäter Stephan B. wegen einer Geiselnahme im Dezember 2022 im Gefängnis in Burg ist der Angeklagte zu einer weiteren Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Stendal sprach ihn am Dienstag unter anderem wegen einer vollendeten Geiselnahme samt Nötigung schuldig.

Das Strafmaß beträgt demnach sieben Jahre. Zudem wurde er dazu verurteilt, den beiden betroffenen Gefängniswärtern Schmerzensgeld zu zahlen. Aus Sicherheitsgründen fand der Prozess nicht in Stendal sondern am Landgericht Magdeburg statt.

B. war bei dem Vorfall am 12. Dezember 2022 bis auf den Innenhof der Justizvollzugsanstalt unmittelbar vor der Kfz-Schleuse und der Pforte vorgedrungen. Dabei soll er auch einen Warnschuss mit einem „selbstgefertigten Schussapparat“ abgegeben haben. Im Anschluss wurde er von Justizvollzugsbediensteten überwältigt.

Der Mann war nach dem Anschlag in Halle bereits wegen zweier Morde und 68 Mordversuchen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Nach der Geiselnahme in Burg wurde er in die Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen verlegt. Auch dort griff er Personal an, woraufhin er im Juni 2023 in die JVA Wolfenbüttel überstellt wurde. Wegen des Prozesses in Magdeburg wurde er schließlich wieder nach Sachsen-Anhalt verlegt – in eine Haftanstalt in Raßnitz.




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