Hunderte Extremismus-Verdachtsfälle in Sicherheitsbehörden

In deutschen Sicherheitsbehörden gibt es Hunderte Extremismus-Verdachtsfälle unter Beschäftigten.

In deutschen Sicherheitsbehörden gibt es Hunderte Extremismus-Verdachtsfälle unter Beschäftigten. Das geht aus dem dritten Lagebericht „Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden“ des Verfassungsschutzes hervor, der am Montag veröffentlicht wurde.

Demnach wurden 739 Fälle in Bund und Ländern untersucht – bei 364 Beschäftigten bestünden „konkrete Anhaltspunkte“ für Verstöße gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Der Bericht umfasst auch die Bereiche der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sowie der „Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“.

Die ausgewerteten 739 Fälle umfassen 210 bei Bundessicherheitsbehörden und 529 bei Landessicherheitsbehörden. Zu den Bundessicherheitsbehörden zählen neben dem BfV die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, die Bundestagspolizei, der Zoll, der Bundesnachrichtendienst und die Bundeswehr mit zusammen 384.100 Beschäftigten. Auf der Ebene der Sicherheitsbehörden der Länder kommen rund 306.000 weitere Beschäftigte hinzu.

Von den Fällen mit tatsächlich festgestellten Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen die FDGO entfallen auf die Bundessicherheitsbehörden 175, auf die Landessicherheitsbehörden 189. Mit 79,4 Prozent weist der weit überwiegende Teil Bezüge zum Rechtsextremismus auf, 10,7 Prozent zur „Reichsbürger“- und „Selbstverwalter“-Szene, 4,9 Prozent zur „Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“. Mehr als die Hälfte der Verdachts- und erwiesenen Fälle sind offiziellen Angaben zufolge sogenannte „Altfälle“, also solche, die bereits im letzten Lagebericht ausgewiesen wurden.

„Extremisten haben in Sicherheitsbehörden nichts zu suchen“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Der Ruf der Mehrheit der Beschäftigten, die Freiheit und Demokratie verteidigten, dürfe nicht „unter wenigen Extremisten leiden“. Die Integrität der Sicherheitsbehörden sei unbedingt zu schützen. Mit dem neuen Disziplinarrecht, welches seit April dieses Jahres gilt, könne man Disziplinarverfahren „wesentlich schneller führen und so Verfassungsfeinde konsequent aus dem öffentlichen Dienst entfernen“, so Faeser.




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