In Deutschland verfügt etwa jeder 14. Syrer ohne deutschen Pass über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
„Rund 72.000“ der 974.136 Syrer in Deutschland hätten zum Stichtag 31.10.2024 eine „Niederlassungserlaubnis“ besessen, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums der „Welt“. Eine Niederlassungserlaubnis berechtigt grundsätzlich zum unbefristeten Aufenthalt in Deutschland, unabhängig von der Situation im Herkunftsland. Inhaber des entsprechenden Titels können in der Regel nicht abgeschoben werden.
Wer eine Niederlassungserlaubnis erhalten will, muss sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten und in dieser Zeit Beiträge zur Rentenversicherung geleistet haben. Außerdem müssen ausreichende Sprachkenntnisse vorliegen und der Lebensunterhalt gesichert sein. Für anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention und Asylberechtigte gelten leichtere Bedingungen. So entfällt etwa die Pflicht, Beiträge zur Rentenversicherung geleistet zu haben, der Lebensunterhalt muss nur „überwiegend“ gesichert sein.
„Diejenigen, die die Voraussetzungen für ein unbefristetes Aufenthaltsrecht erfüllen, sind gut beraten, sich jetzt darum zu kümmern“, sagte der Asylrechtsexperte Daniel Thym von der Universität Konstanz der „Welt“. „Sinnvoll wäre eine obligatorische Beratung für alle Syrer, in der sie über den drohenden Verlust des Bleiberechts aufgeklärt werden und aufgezeigt bekommen, wie sie ihr Aufenthaltsrecht unabhängig vom Schutzstatus verfestigen können, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.“ Dazu gehörten die normalen Aufenthaltstitel für Arbeitskräfte und Studierende genauso wie eine geförderte freiwillige Rückkehr nach Syrien, wenn es diese künftig gebe. Bei Bedarf müsse der Gesetzgeber nachbessern.
Laut der Vorsitzenden des Verbandes Deutsch-Syrischer Hilfsvereine, Nahla Osman, ist eine Niederlassungserlaubnis für Syrer, die nur subsidiären Schutz erhalten haben, bislang nicht sonderlich attraktiv. „In der Tat beantragen die meisten der Syrer direkt die Einbürgerung, da die Niederlassungserlaubnis für subsidiär Schutzberechtigte 60 Monate Pflichtbeiträge in die Rente und fünf Jahre Berufstätigkeit voraussetzt“, sagte Osman der „Welt“. „Bei der Einbürgerung sind diese Voraussetzungen nicht so hoch. Zudem benötigen viele aktuelle Reisepässe, die sie nicht vorlegen können.“
Von 2011 bis Ende 2023 haben sich außerdem laut Einbürgerungsstatistik 169.277 Syrer in Deutschland einbürgern lassen. Auch im Jahr 2024 erhielten Tausende Syrer den deutschen Pass, wie Daten aus den sechs Großstädten Hamburg, München, Düsseldorf, Leipzig, Dortmund und Essen zeigen, über welche die „Welt“ berichtet. Demnach wurden allein in diesen sechs Städten rund 6.000 Syrer eingebürgert. Für sie kommt eine Abschiebung nicht infrage.
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