Juristen befürworten milde Bestrafung von „RAF-Rentnern“

Die sogenannten "RAF-Rentner" müssten nach Einschätzung namhafter Juristen nicht mit lebenslanger Haft rechnen, falls sie sich stellen sollten.

Die sogenannten „RAF-Rentner“ müssten nach Einschätzung namhafter Juristen nicht mit lebenslanger Haft rechnen, falls sie sich stellen sollten. In Anbetracht der Vorwürfe liege es „nicht mal fern, dass sie nur wenige Jahre verbüßen müssten“, sagte etwa der Hamburger Strafrechtler Johann Schwenn dem „Spiegel“. Ex-Bundesanwalt Hans-Jürgen Förster sagte: „Der Staat würde profitieren, weil es keine weiteren Überfälle mehr gäbe. Daher wäre auch eine überschaubare Haftstrafe möglich.“

Die Staatsanwaltschaft Verden wirft den Gesuchten eine Reihe von Raubstraftaten vor. Sie sollen seit 1999 Supermärkte und Geldtransporter überfallen haben, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Da Schüsse fielen, gehe es auch um versuchten Mord. Die Ermittler erhöhten zuletzt mit öffentlichen Aufrufen den Fahndungsdruck. Die Untergetauchten sollen der linksterroristischen RAF angehört haben, die sich 1998 auflöste. Strafrechtler Schwenn hält es auch für denkbar, dass die Justiz auf Untersuchungshaft verzichtet.




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