Karlsruhe erlaubt Tagebuchzitate in Cum-Ex-Skandal

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des früheren Chefs der Warburg-Bank, Christian Olearius, gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zurückgewiesen, mit dem eine Veröffentlichung von Tagebuchzitaten durch die "Süddeutsche Zeitung" erlaubt worden war. Die Beschwerde sei unzulässig, da sie "offensichtlich nicht den gesetzlichen Begründungsanforderungen" genüge, teilte das Gericht am Montag mit.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des früheren Chefs der Warburg-Bank, Christian Olearius, gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zurückgewiesen, mit dem eine Veröffentlichung von Tagebuchzitaten durch die „Süddeutsche Zeitung“ erlaubt worden war.

Die Beschwerde sei unzulässig, da sie „offensichtlich nicht den gesetzlichen Begründungsanforderungen“ genüge, teilte das Gericht am Montag mit. Eine Verletzung des Beschwerdeführers in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und eine Verletzung der zu seinen Gunsten bestehenden Unschuldsvermutung seien nicht hinreichend dargetan.

Die Strafverfolgungsbehörden hatten die Tagebücher im Rahmen eines im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften geführten Ermittlungsverfahrens beschlagnahmt. Die Zeitung hatte im September 2020 einen Artikel veröffentlicht, in dem Auszüge aus den Tagebüchern wörtlich wiedergegeben wurden. Der Bundesgerichtshof hatte eine Klage gegen die Veröffentlichung zurückgewiesen. Die Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil wurde jetzt nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 10. April 2024, 1 BvR 2279/23).




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