Der frühere Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, hat vor dem Verwaltungsgericht Köln den Eilantrag gegen die Beobachtung seiner Person durch seine ehemalige Behörde zurückgezogen. Das bestätigten das Gericht sowie Maaßen der „Rheinischen Post“ (Freitagsausgabe). Das Hauptverfahren gegen die Beobachtung laufe aber nach wie vor weiter.
Das Gericht teilte dazu mit: „Herr Maaßen hatte ursprünglich auch einen Eilantrag gestellt, der auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung, also einer vorläufigen Regelung bis zur Entscheidung über die Klage, gerichtet war (Az.: 13 L 569/24). Diesen Eilantrag hat Herr Maaßen im Mai von sich aus zurückgenommen.“ Damit könnte das Bundesamt für Verfassungsschutz bis zu einer mündlichen Verhandlung oder Entscheidung über die Klage demnach weiter seinen Ex-Chef beobachten.
Maaßen begründete die Rücknahme seines Eilantrags damit, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz in seiner Antragserwiderung zu große Mengen über ihn bereits gesammelte Daten geliefert habe, die in der eingeräumten Frist nicht hätten geprüft werden können. „Am 7. Mai ging bei meinen Anwälten eine 85-seitige Antragserwiderung durch Juristen der Gegenseite ein“, erklärte Maaßen auf Anfrage der „Rheinischen Post“.
„Einen Tag zuvor waren der Kanzlei Verwaltungsvorgänge mit 1677 Aktenseiten sowie zwei Datenträger mit mehr als 26,5 Stunden Video- und Tonmaterial übergeben worden. Zu all dem hätten wir bis zum 22. Mai Stellung beziehen müssen – unter Berücksichtigung von Christi Himmelfahrt und Pfingsten wären hierfür nur acht Werktage geblieben.“ Maaßen kritisierte: „Ein viel zu kurzer Zeitraum angesichts des Konvolutes, das vom Verfassungsschutz über mich angelegt worden ist. Daher konzentrieren wir uns lieber auf das Hauptverfahren.“